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ALZHEIMER

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Was kann man bei der Diagnose Alzheimer tun?

Da die Ursachen, die die Alzheimer Krankheit auslösen , noch nicht abschließend bekannt sind, können Medikamente und andere therapeutische Interventionen nur den Verlauf und das Auftreten bestimmter Symptome, wie z.B. nächtliche Unruhe, positiv beeinflussen. Wichtig ist eine individuell abgestimmte medikamentöse Therapie, bei der Haus- und Facharzt eng zusammenarbeiten. Die Angehörigen benötigen eine sehr gute Beratung zu den Themen "Verlauf der Erkrankung" und "Umgang mit Betroffenen". Der Einsatz von Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und kunsttherapeutischen Verfahren kann im Rahmen stationärer und ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen eine sinnvolle Ergänzung sein. Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen ist die Teilnahme an Angehörigengesprächsgruppen und die Inanspruchnahme ambulanter und teilstationärer Pflege- und Betreuungsleistungen sehr empfehlenswert.

 


Worauf ist im Zusammenleben mit Kranken besonders zu achten?

 

Die Diagnose "Alzheimer" trifft immer eine individuelle Person. Obwohl einzelne Symptome fallübergreifend auftreten, ist die Veränderung des Erlebens und Verhaltens individuell verschieden. Es gibt daher keine allgemein gültigen Regeln, die es zu beachten gilt. Je nach Problemlage müssen individuelle Lösungen gesucht werden.
In der Praxis hat sich bewährt:

  • ausführliche Informationen über den Verlauf der Erkrankung
  • rechtzeitige Vorsorge treffen, wenn Verschlechterungen eintreten, z.B. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Familienkonferenz, zu Fragen einer möglichen stationären Versorgung
  • Anpassung der Wohn- und Umgebungsbedingungen an die Bedürfnisse des Kranken, z.B. Herdsicherung, Orientierungshilfen  
  • Entlastung für die Pflegenden Angehörigen durch niederschwellige Betreuungsangebote und ambulante Hilfen.
  • Kontakt und Austausch in Angehörigen und Selbsthilfegruppen.

Eine Reihe von grundlegenden Regeln finden Sie in der Broschüre "Die Alzheimer Krankheit - Fragen und Antworten", die Sie - auch online- sofort bestellen können.

 

 

 

Die Hilfen für betroffene Familien im einzelnen:

  • Beratungsstellen: Informieren und beraten zu allen Fragen rund um die Pflege und Betreuung. Beratungsleistungen bieten die Träger der freien Wohlfahrtspflege an bzw. Beratungsstellen von freien Trägern und regionale Alzheimer-Gesellschaften
  • Angehörigengruppen: Das sind Zusammenschlüsse von betroffenen Angehörigen, die sich regelmäßig treffen und austauschen. Die Gruppen werden in der Regel von Fachkräften der Altenhilfe geleitet.
  • Ambulante Pflegedienste: Sie bieten Leistungen an und unterstützen Sie bei der Grund- und Behandlungspflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dienstleistungen, wie "Essen auf Rädern" und Hausnotruf runden das Angebot ab.

  • Niederschwellige Betreuungsangebote: Demenzkranke mit einem besonderen Bedarf an Betreuung und Beaufsichtigung können, sofern sie bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, weitere 460 € jährlich für soziale Betreuung in Anspruch nehmen.
    Damit können
    - die Teilnahme an Betreuungsgruppen für Demenzkranke finanziert werden.Betreuungsgruppen finden unter der Leitung einer Fachkraft und Mitarbeit von ehrenamtlichen Helfern statt. Den Kranken wird in Betreuungsgruppen ein geselliges Beisammensein und individuelle Betreuung in der Gruppe angeboten.
    - der Einsatz von ehrenamtlichen Laienhelfern zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger finanziert werden. Die Laienhelferkreise werden von einer Fachkraft geleitet, die die Laienhelfer auf den Umgang mit den Kranken vorbereitet. Der Einsatz erfolgt nach Ihren Wünschen, die Laienhelfer erhalten ja nach Aufwand eine Entschädigung.
  • Tages und Nachtpflege: Die teilstationären Einrichtungen gewährleisten grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sowie soziale Betreuung. Viele Tagespflegen bieten in ihrem Einzugsgebiet einen Fahrdienst an. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Tages- und Nachtpflege bis zum jeweiligen Höchstbetrag der Pflegestufe.

  • Kurzzeitpflege: Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, bei Urlaub oder Erkrankung, kann jeweils längstens für 28 Tage oder ein Höchstbetrag von 1.432 € eine stationäre Versorgung in Kurzzeitpflege-Einrichtung in Anspruch genommen werden.

  • Stationäre Versorgung: Wenn die Ressourcen der ambulanten Pflege nicht mehr ausreichen, muss oft ein passender Pflegeheimplatz gesucht werden. Für diese Entscheidung sollten Sie sich Zeit nehmen und die Angebote miteinander vergleichen.

 

http://www.alzheimer-selbsthilfe.at/